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17.12.2024, 12:35 Uhr

Jahresabschluss der Stadt Lage zum 31.12.2023

Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Gerd Lütge im Rat der Stadt Lage am 17. Dezember

Gerd Lütge berichtete als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses im Rat der Stadt Lage am 17. Dezember 2024 über den Jahresabschluss der Stadt Lage zum 31. Dezember 2023. Der Jahresabschluss 2023 weist  in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.410.055,99 Euro aus, geplant war ein Verlust in Höhe von 2.713.838,- Euro. Dennoch: Sparsames Haushalten ist unbedingt angesagt!

Lage -

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
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der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Lage hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadt Lage für das Haushaltsjahr 2023 unter Einbezug des Prüfungsberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Concunia GmbH, Münster, in seiner Sitzung vom 03.12.2024 geprüft und dem Beschlussvorschlag BV-083/2024 einstimmig zugestimmt.
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Gemäß § 59 Abs. 3 S. 5 GO NRW erklärt der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Lage, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Jahresabschluss zum 31.12.2023 und der Lagebericht 2023 werden nach Prüfung gebilligt.
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Der Jahresabschluss 2023 weist eine Bilanzsumme von 280.510.507,98 Euro und in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.410.055,99 Euro aus, geplant war ein Verlust in Höhe von 2.713.838,- Euro.
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Obwohl sich die Ordentlichen Erträge um ca. 742.000,- Euro erhöht haben, ist das Ordentliche Ergebnis mit ca. 721.000,- Euro negativ und verschlechterte sich um ca. 5.828.000,- Euro gegenüber dem Vorjahr. Ein deutliches Warnsignal und ein Hinweis, dass sich die Ergebnisse der Folgejahre noch weiter verschlechtern werden, wenn keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden. Und noch einmal, es liegt vorrangig an der Steigerung der Ausgaben.
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Vor allem das wiederum dank der stabilen Gewerbestruktur unserer Stadt gestiegene Gewerbesteueraufkommen (+1.072 TEUR) führte zu höheren Steuereinnahmen (+1.510 TEUR). Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen aufgrund von Schlüsselzuweisungen ist allerdings leider ein Rückgang in Höhe von 967 TEUR zu verzeichnen.
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Die Steigerung der ordentlichen Aufwendungen um 5,8 Mio Euro liegt wiederum über dem Wert des Vorjahres (5,4 Mio Euro) und wird im Wesentlichen durch um 2,5 Mio Euro steigende Transferaufwendungen, um 1,1 Mio Euro steigende Sach- und Dienstleistungsaufwendungen (Beispiel Schülerbeförderungskosten +440 TEUR) und um 1,1 Mio Euro steigende Personalaufwendungen verursacht.
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Kriegsbedingte Isolierungen führen im Haushaltsjahr 2023 zu einem Außerordenlichen Ergebnis von 950 TEUR. Der Gesamtbestand an Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit (Covid-19) Höhe von 4.820 TEUR ist im Jahr 2025 entweder ergebnismindernd auszubuchen oder über max. 50 Jahre abzuschreiben, belastet also die Folgejahre.
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Das Finanzergebnis ergab einen Überschuss von 1.181 TEUR und beinhaltet eine Abführung des Städttischen Abwasserbetriebes in Höhe von 2.000 TEUR.
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Dem Bürgermeister wird in unserem Beschlussvorschlag für das Haushaltsjahr 2023 uneingeschränkt Entlastung erteilt.
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Der Überschuss wird der Ausgleichsrücklage zugeführt, so dass diese danach auf ca 17 Mio Euro ansteigt, ein Polster, welches wir, wie bereits in den letzten Berichten angekündigt, auch unbedingt in den nächsten Jahren benötigen werden, da dieser Betrag vorrangig zur Verfügung steht, um die Verluste der Folgejahre auszugleichen und die Haushaltssicherung oder Schlimmeres zu vermeiden. Insgesamt stand am 31.12.2023 Eigenkapital in Höhe von 41.028 TEUR zur Verfügung. Verluste werden bekanntlich gegen das Eigenkapital gebucht.
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Unser Kämmerer hat wiederum Recht, sparsames Haushalten ist unbedingt angesagt. Bereits die Wirtschaftsprüfer der BDO CONCUNIA als auch die Gemeindeprüfungsanstalt haben uns auf die strukturellen Schwächen unserer Haushalte mehrfach deutlich hingewiesen. Es sei mir gestattet, auch in diesem Jahr auf die wichtigsten Punkte noch einmal beispielhaft hinzuweisen:
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- Die ordentlichen Aufwendungen der Kommune werden in NRW durchschnittlich zu 105 % durch ordentliche Erträge gedeckt. In Lage lag dieser Wert in 2021 erstmalig nach mehreren Jahren wieder mit 102,2 % über 100 %. Im Jahr 2023 fiel er aber bereits wieder auf 99,3 %, also unter 100 %.
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- Die Steuerquote ist mit 46,5 % nach wie vor sehr niedrig, hat sich aber durch höhere Gewerbesteuereinnahmen etwas verbessert. Es bleibt wichtig, weiterhin möglichst gutlaufende Betriebe nach Lage zu holen, um weitere Gewerbesteuereinnahmen zu erzielen und gutverdienenden Mitarbeiter in Lage anzusiedeln, was zu einem höheren Anteil an der Einkommenssteuer führen würde. Auch für diese Neubürger benötigen wir attraktive Baumöglichkeiten und eine angemessene Infrastruktur. Die Einkommensteuer bringt ca. 40 % der Steuereinnahmen der Stadt. Natürlich benötigen wir dringend weitere Gewerbegebiete. Die niedrige Steuerquote führt zu einer hohen Zuwendungsquote, die aber abhängig von Leistungen Dritter macht, wie wir im Geschäftsjahr 2023 schmerzlich bemerken.
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- Die Zinslastquote in Höhe von 3,0 % ist im Vergleich zu anderen Kommunen in NRW immer noch zu hoch und verschlechtert sich leider wieder. Die durchschnittliche Quote liegt in NRW bei 0,8 %. Das liegt an der hohen Verschuldung der Stadt. Hier sehe ich weiterhin ein erhebliches Gefahrenpotential, da sich die Verschuldung der Stadt weiter erhöhen wird. Wie wird sich die Inflation und Weltwirtschaftslage und damit auch die Zinssituation zukünftig entwickeln? Das kann momentan niemand voraussagen.
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Die Stadt Lage hat in 2023 ihren Bestand an kurzfristigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) um 2,6 Mio Euro auf 17,6 Mio Euro gesenkt , was sicherlich die Zinssicherheit erhöht und ein richtiger Schritt ist, aber bereits in 2024 nicht mehr durchgehalten werden kann.
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- Die Investitionen bzw. das Anlagevermögen der Stadt sind naturgemäß in der Regel von langfristiger Natur. Die Verbindlichkeiten haben immer noch oft kurzfristige Laufzeiten, so dass in diesem Bereich eine Unterdeckung vorhanden ist. Das widerspricht der Goldenen Bilanzregel. Eine Laufzeitkongruenz muss angestrebt werden.
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- Die Eigenkapitalquote, die ebenfalls zur Einhaltung der Fristenkongruenz beitragen kann, liegt im Landesdurchschnitt bei über 30 %, In Lage aber lediglich bei 14,6 %.
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Ich bedanke mich bei unserem Kämmerer Herrn Aust und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die wie immer hervorragende Arbeit. Die Zusammenarbeit zwischen dem Wirtschaftsprüfer und den Verantwortlichen der Stadt war gut und vertrauensvoll. Ein Lob, das ich gerne weitergebe.
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Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 

 

 

aktualisiert von Michael Biermann, 23.12.2024, 12:44 Uhr