CDU Stadtverband Lage

Antrag auf Änderung der Gestaltungssatzung für das Plangebiet des Bebauungsplanes G 64 „Pivitsheider Straße“

Aus Sicht des CDU-Ortsverbandes Lage-Süd verursacht die Gestaltungssatzung im Bereich des Wohngebietes „Jettenkamp“ in Ehrentrup seit 2017 erhebliche Probleme. Der Bau- und Planungsausschuss hat im April 2017 eine Regelung zum Umgang der Verwaltung mit der Gestaltungssatzung verabschiedet. Diese Regelung stellt sich nach Ansicht der CDU als unpraktikabel heraus. Daher beantragt die CDU in einem Schreiben an Bürgermeister Christian Liebrecht, dass der § 3 Nr. 3 und Nr. 11 der Gestaltungsvorschriften ersatzlos gestrichen werden. 
Die CDU ist der Ansicht, dass oben genannte Vorschrift nicht mehr den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger entspricht. Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung ist gestiegen. Daher ist auch eine Begrenzung der Einfriedungen auf einen Meter nicht mehr zeitgemäß.
 
Des Weiteren ist das demokratische Element einer Unterschrifteninitiative respektvoll zu behandeln. Dieses Bürgervotum ist zwar nicht bindend, doch die CDU ist der Ansicht, dass die Politik für die Menschen da sein muss. Das Votum der beteiligten und zugleich betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner zur Gestaltungssatzung vom 30. November 2000 ist eindeutig, so dass die CDU Lage beantragt, den Absatz Nr. 11 ersatzlos zu streichen. Eine Änderung der Gestaltungssatzung ermöglicht die Anpassung an aktuelle und zeitgemäße Bedürfnisse.
 
Der Absatz Nr. 3 ist aus ökologischen und Nachhaltigkeitsgründen ebenfalls ersatzlos zu streichen. Zur Erreichung der Meilensteine zur Reduzierung des CO²-Ausstoßes ist eine Beschränkung der Größe von Photovoltaik- und Solarkollektorflächen nicht nachvollziehbar. Die wesentlichen baulichen und stadtgestalterischen Elemente bleiben mit den weiteren Absätzen erhalten.
 
gez. Dieter Hagedorn