Auf der Tagesordnung der heutigen Ratssitzung in Lage (22.06.2017) stand ein Resolutionsantrag der CDU. Die Resolution über das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung richtet sich gegen die pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 290,20 Euro, die Ausschussvorsitzende zusätzlich zu ihrer Aufwandsentschädigung als Ratsmitglied monatlich erhalten.
Auf Antrag der SPD wurde die Resolution von der Tagesordnung genommen. Eine Beratung oder gar Abstimmung über den Resolutionstext fand somit nicht statt.
Diese Entscheidung der Ratsmehrheit ist für mich zutiefst unehrlich und beschämend! Ehrlich wäre es gewesen, über die Resolution abzustimmen. Dann hätte die Ratsmehrheit die Resolution ablehnen können und damit deutlich gemacht: Ja, wir finden es in Ordnung, dass Ausschussvorsitzende auf Kosten des Steuerzahlers diese 290,20 Euro zusätzlich monatlich erhalten. Dieses Kneifen vor einer Entscheidung ist beschämend.
Die Mehrheitsentscheidung habe ich aber zu akzeptieren!
gez. Michael Biermann
Hier der Resolutionstext - der dann nicht beraten wurde:
Resolution: Gesetz zur Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung
Der Rat der Stadt Lage möge in seiner Sitzung am 22. Juni 2017 folgende Resolution an den Landtag Nordrhein-Westfalen beschließen:
Der Rat der Stadt Lage fordert den neugewählten Landtag auf, das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung umgehend zu ändern. Die pauschale zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung hält der Rat der Stadt Lage für unangebracht und für ein falsches Signal.
Zur Stärkung des politischen Ehrenamts - welches der Rat grundsätzlich begrüßt - fordert der Rat eine landeeinheitliche, den Verhältnissen gerecht werdende Regelung.
Begründung:
Das Gesetz ist schlecht gemacht! Der Gesetzgeber will die Arbeit der Ausschussvorsitzendenden aufwerten. Dazu ist eine einheitliche, landesweit geltende Regelung zu treffen. Die derzeitige Regelung zwingt alle Räte sich mit dem Thema zu befassen, was zu landesweit völlig unterschiedlichen Regelungen führt.
Das Gesetz setzt ein falsches Signal in Richtung Ehrenamt! Tausende von Menschen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich für das Gemeinwohl: in Sportvereinen, in Kirchen, in Gewerkschaften, in der Flüchtlingshilfe, in Schulen und Kindertagesstätten und in vielen Einrichtungen mehr. Diese Menschen erbringen ihre Leistungen ehrenamtlich und unentgeltlich und oft unter dem Einfluss knapper Kassen. Dass die Politik mit dem zugrunde liegenden Gesetz ihre Arbeit weiter finanziell aufwertet, ist vor dem Hintergrund nicht darstellbar!
Das Gesetz überbewertet die Arbeit der Ausschussvorsitzenden! Ein Vorsitzender im Rat der Stadt Lage würde rund 3.500 Euro für seine Tätigkeit jährlich erhalten. Dabei ist es gleichgültig, ob der Ausschuss zweimal- oder zehnmal im Jahr tagt. Pro Sitzung erhält ein Vorsitzender damit umgerechnet zwischen 350 und 1.750 Euro - je nach Ausschuss. Es ist nicht darstellbar, dass die Arbeit eines Ausschussvorsitzenden derart arbeitsintensiv ist, dass derartige Summen gerechtfertigt sind.
Der Rat der Stadt Lage bittet den Landesgesetzgeber aus den o.g. Gründen das Gesetz zugunsten einer landeseinheitlichen und gerechteren Regelung zu ändern. Denkbar wäre z.B. eine höhere Aufwandsentschädigung des Ausschussvorsitzenden pro Sitzung.