CDU Stadtverband Lage

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Lippe und der Stadt Lage über die Durchführung von Aufgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge

Zu der geplanten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Lippe und der Stadt Lage über die Durchführung von Aufgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge (Beschlussvorlage BF-232/10. Legisl.) nimmt Michael Biermann, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, Stellung. Das Thema wurde am 12. Juli im Rat der Stadt Lage beraten und mehrheitlich beschlossen:
Die geplante interkommunale Kooperation ist zu begrüßen! Durch die Kooperation mit dem Kreis wird – wie in der Verwaltungsvorlage dargelegt – in dem komplexen Vergabewesen mehr Effizienz und Rechtssicherheit erzielt. Das Risiko von Regressansprüchen wird vermieden und die notwendige Spezialisierungstiefe wird erreicht. Und: Die Vereinbarung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2020 und kann danach immer zum Jahresende gekündigt werden. Der Rat der Stadt Lage kann also bei Bedarf einschreiten. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird entsprechende Erfahrungsberichte einfordern.
 
Nachstehend lesen Sie seine Stellungnahme, die er im Haupt- und Finanzausschuss am 28. Juni sowie in der o.g. Ratssitzung abgegeben hat:
 
"Interkommunale Kooperation im Vergabewesen; hier: öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Lippe und der Stadt Lage über die Durchführung von Aufgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge (Vorlage BF-232/10. Legisl.)
 
Bericht Michael Biermann im Haupt- und Finanzausschuss (28.06.2018) und Rat (12.07.2018)
 
Themenbeschreibung:
 
Die Stadt Lage plant den Abschluss einer interkommunalen Kooperation mit dem Kreis Lippe über die Durchführung von Aufgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Dies wird in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 28.06.2018 und des Rates am 12.07.2018 beraten und wenn möglich beschlossen.
Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der zunehmenden Komplexität des Ausschreibungs- und Vergabewesens sowie mit der hohen Anzahl der Vergabeverfahren. Durch die Kooperation mit dem Kreis verspricht sich die Stadt mehr Effizienz und Rechtssicherheit. Das Risiko von Regressansprüchen wird vermieden und die notwendige Spezialisierungstiefe wird erreicht.
 
Hintergründe/Vorgeschichte:
 
Im Bericht über die im Jahr 2017 durchgeführten Prüfungen des Kreises Lippe wird deutlich, dass es im Bereich Vergabewesen bei der Stadt Lage Defizite gibt: Vergabevorgänge wurden der Rechnungsprüfung nicht vorgelegt (Kapitel 3.2.1.1), investive Auszahlungen wurden nicht korrekt verbucht (Kapitel 3.2.1.1.1), die Politik wurde bei Überschreiten bestimmter Wertgrenzen nicht eingebunden (Kapitel 3.2.2.1), bei Verteuerungen von Maßnahmen wurden die Nachträge der Rechnungsprüfung nicht vorgelegt (Kapitel 3.2.3.3).
 
Die Revision des Kreises Lippe empfiehlt daher der Verwaltung, die Vergabeordnung der Stadt zu überarbeiten (Kapitel 3.4). Gezielt wurde die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle (ZVS) angeregt (Kapitel 3.12) und auch eine interkommunale Kooperation wurde vorgeschlagen (ebd.).
 
Diese Hinweise der Revision wurden im Wesentlichen bereits im Prüfbericht 2016 niedergeschrieben.
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich am 06.12.2017 sehr intensiv mit dem Bericht 2017 auseinandergesetzt (siehe Niederschrift vom 06.12.2017, TOP 1.5.1).
 
Seitens des Ausschusses und der Revision wurde kritisiert, dass einige Prüfhinweise aus dem Vorjahr nicht erledigt wurden. Es wurde daher beschlossen, dass die Verwaltung zu sämtlichen Prüfhinweisen bis zum 31.03.2018 eine schriftliche Stellungnahme abgibt. Auch wurde seitens des Ausschusses gewünscht, dass die Teamleiter im Rechnungsprüfungsausschuss zu den festgestellten Mängeln Stellung beziehen.
 
Die Verwaltung hat entsprechend reagiert. Herr Limpke berichtete bereits in der o.g. Sitzung, dass die Prüfungsbemerkungen mit den Fachbereichsleitern besprochen wurden.
 
Mit Schreiben vom 22.03.2018 sendet Herr Limpke die geforderten Stellungnahmen der Verwaltung zu den Prüfungsbemerkungen an die Ausschussmitglieder. Hier wird die beabsichtigte öffentlich-rechtliche Vereinbarung bezüglich der Inanspruchnahme der Zentralen Vergabestelle (ZVS) des Kreises Lippe bereits erwähnt.
 
Bewertung:
 
Die geplante interkommunale Kooperation ist zu begrüßen! Durch die Kooperation mit dem Kreis wird – wie in der Vorlage dargelegt – in dem komplexen Vergabewesen mehr Effizienz und Rechtssicherheit erzielt. Das Risiko von Regressansprüchen wird vermieden und die notwendige Spezialisierungstiefe wird erreicht.
 
Die wiederkehrenden Prüfungsbemerkungen des Kreises gehören damit der Vergangenheit an.
 
Wichtig: Diese Vereinbarung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2020 und kann danach immer zum Jahresende gekündigt werden. Der Rat der Stadt Lage kann also bei Bedarf einschreiten.
 
Weiteres Vorgehen:
 
Das Thema Vergabewesen wird im Rechnungsprüfungsausschuss Thema bleiben. Im Herbst 2018 wird es aller Voraussicht nach eine Sondersitzung des Ausschusses bezüglich der Gesamtabschlüsse der Stadt Lage für die Jahre 2011 bis 2015 geben (siehe Protokoll Rechnungsprüfungsausschuss 06.12.2018, TOP 2.3). Dann wird das Thema „Prüfungsbericht/Vergabewesen/interkommunale Kooperation“ erneut beraten. Die Teamleiter werden wie vereinbart dazu geladen. Auch die Erfahrungen im Umgang mit der heute zu beschließenden Vereinbarung werden zukünftig Thema im Ausschuss sein.
 
Zum Schluss noch ein wichtiger Hinweis:
 
Sowohl im Prüfungsbericht 2017 als auch im Prüfungsbericht 2016 steht (jeweils Kapitel 2): ,Bei den Prüfungen sind keine wesentlichen Verstöße gegen Rechtsvorschriften festgestellt worden.'“
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Der Rat beschloss die Vereinbarung mit breiter Mehrheit!