Neuigkeiten

19.10.2023, 14:13 Uhr | Gerd Lütge

Jahresabschluss der Stadt Lage zum 31.12.2022

Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Gerd Lütge im Rat der Stadt Lage am 19. Oktober

In seiner letzten Sitzung befasste sich der Rat mit dem Jahresabschluss der Stadt Lage zum 31. Dezember 2022. Gerd Lütge, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, berichtete, dass die Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 5.248.532,81 Euro ausweist.

Grund zum Ausruhen gibt es aber nach Aussage des Vorsitzenden keinen: "Sparsames Haushalten ist unbedingt angesagt. Bereits die Wirtschaftsprüfer der BDO CONCUNIA als auch die Gemeindeprüfungsanstalt haben uns auf die strukturellen Schwächen unserer Haushalte mehrfach deutlich hingewiesen."

Lesen Sie nachstehend den ganzen Bericht.

 

Lage -
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Lage hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadt Lage für das Haushaltsjahr 2022 unter Einbezug des Prüfungsberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Concunia GmbH, Münster, in seiner Sitzung vom 27.09.2022 geprüft und dem Beschlussvorschlag BV-082/2023 einstimmig zugestimmt.

Gemäß § 59 Abs. 3 S. 5 GO NRW erklärt der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Lage, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Jahresabschluss zum 31.12.2022 und der Lagebericht 2022 werden nach Prüfung gebilligt.

Der Jahresabschluss 2022 weist eine Bilanzsumme von 281.650.212,79 Euro und in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 5.248.532,81 Euro aus, geplant war ein Verlust in Höhe von ca. 720.000 Euro. Obwohl sich die ordentlichen Aufwendungen um rund 5,4 Mio Euro erhöht haben, sorgten hauptsächlich höhere Steuereinnahmen (+4,5Mio Euro) und Zuwendungen (+2,4 Mio Euro) als erwartet für ein ordentliches Jahresergebnis von 4,4 Mio Euro und somit nochmals  für eine deutliche Verbesserung. 

Während sich die Erhöhung des  Gewerbesteueraufkommens (+3 Mio Euro)  und der Grundsteuer B (+1,1 Mio Mio Euro) natürlich neben einer stabilen Gewerbestruktur in unserer Stadt auch auf unsere Hebesatzanpassungsbeschlüsse zurückführen lassen, steigerte sich erfreulicherweise  der städtische Anteil an der Einkommenssteuer um 402.000,- Euro und beträgt im Jahr 2022 15,7 Mio Euro, was m. E. ein Argument für eine weiter verbesserte Infrastruktur und Wohnmöglichkeiten darstellt, um auch gutverdienende Angestellte und Selbständige nach Lage zu locken.

Die Steigerung der ordentlichen Aufwendungen um 5,4 Mio Euro wird im Wesentlichen durch um 1,5 Mio Euro steigende Transferaufwendungen, um 2,4 Mio Euro steigende Sach- und Dienstleistungsaufwendungen und um 0,9 Mio Euro steigende Personalaufwendungen verursacht.

Corona- oder kriegsbedingte Isolierungen hat es im Haushaltsjahr 2022 nicht gegeben, so dass sich der vorhandene Bestand nicht weiter erhöht hat. Dieser ist im Jahr 2025 entweder ergebnismindernd auszubuchen oder über max. 50 Jahre abzuschreiben.

Dem Bürgermeister wird in unserem Beschlussvorschlag für das Haushaltsjahr 2022 uneingeschränkt Entlastung erteilt.

Der Überschuss wird der Ausgleichsrücklage zugeführt, so dass diese danach auf 15,6 Mio  Euro ansteigt, ein Polster, welches wir wie bereits im letzten Bericht angekündigt auch unbedingt benötigen werden, da dieser Betrag zur Verfügung steht, um die Verluste der Folgejahre auszugleichen und auch dann möglichst die Haushaltssicherung zu vermeiden. Dieses würde in den nächsten Jahren ohne die Möglichkeiten, die der Gesetzgeber durch das NKF-COVID-19 Isolierungsgesetz  geschaffen hat, nicht funktionieren. Hierdurch wurde ein Teil der anfallenden Mindereinnahmen und pandemiebedingten Kosten in die Zukunft übertragen und verschlechtert damit allerdings die Jahresergebnisse der nächsten 50 Jahre.

Unser Kämmerer hat wiederum Recht, sparsames Haushalten ist unbedingt angesagt. Bereits die Wirtschaftsprüfer der BDO CONCUNIA als auch die Gemeindeprüfungsanstalt  haben uns auf die strukturellen Schwächen unserer Haushalte mehrfach deutlich hingewiesen. Es sei mir gestattet, auch in diesem Jahr auf die wichtigsten Punkte noch einmal beispielhaft hinzuweisen:

- Die ordentlichen Aufwendungen der Kommune werden in NRW durchschnittlich zu 105 % durch ordentliche Erträge gedeckt. In Lage lag dieser Wert in 2021 erstmalig nach mehreren Jahren wieder mit 102,2 % über 100 %. Erfreulicherweise stieg diese Quote in 2022 auf 104,8 %.

- Die Steuerquote ist mit 45,3 % nach wie vor sehr niedrig. Es bleibt wichtig, weiterhin möglichst gutlaufende Betriebe nach Lage zu holen, um weitere Gewerbesteuereinnahmen zu erzielen und gutverdienenden Mitarbeiter in Lage anzusiedeln, was zu einem höheren Anteil an der Einkommenssteuer führen würde. Auch für diese Neubürger benötigen wir attraktive Baumöglichkeiten und eine angemessene Infrastruktur. Die Einkommensteuer bringt ca. 40 % der Steuereinnahmen der Stadt. Natürlich benötigen wir auch unbedingt weitere Gewerbegebiete. Die niedrige Steuerquote führt zu einer hohen Zuwendungsquote, die aber abhängig von Leistungen Dritter macht.

- Die Zinslastquote in Höhe von 2,6 % ist im Vergleich zu anderen Kommunen in NRW immer noch zu hoch, hat sich allerdings weiter gebessert. Die durchschnittliche Quote liegt in NRW bei 0,7 %.  Das liegt an der hohen Verschuldung der Stadt. Hier sehe ich weiterhin ein erhebliches Gefahrenpotential. Zur Zeit liegt der Zinssatz immer noch deutlich unter dem Durchschnitt des  langjährigen Mittels.  Wie wird sich die Inflation und Weltwirtschaftslage und damit auch die Zinssituation zukünftig entwickeln? Das kann momentan niemand voraussagen.

Die Stadt Lage hat in 2022 ihren Bestand an kurzfristigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) um 6,5 Mio Euro auf 20,2 Mio Euro gesenkt  , was sicherlich die Zinssicherheit erhöht und ein richtiger Schritt ist.

- Die Investitionen bzw. das Anlagevermögen der Stadt sind naturgemäß in der Regel von langfristiger Natur. Die Verbindlichkeiten haben immer noch oft  kurzfristige Laufzeiten, so dass in diesem Bereich eine Unterdeckung vorhanden ist. Das widerspricht der Goldenen Bilanzregel. Das muss mittelfristig weiter geändert werden und vor allem die immer noch bestehenden Liquiditätskredite (ca.20,2 Mio Eur) müssen möglichst zeitnah zurückgezahlt werden, um eine Fristenkongruenz herbeizuführen. Das zur Zeit immer noch relativ günstige Zinsniveau wird hierbei helfen.

- Die Eigenkapitalquote, die ebenfalls zur Einhaltung der Fristenkongruenz beitragen kann, liegt im Landesdurchschnitt bei über 30 %, In Lage aber lediglich bei 14,1 %. 

Ich bedanke mich bei unserem Kämmerer Herrn Aust und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die wie immer hervorragende Arbeit. Die Zusammenarbeit zwischen dem Wirtschaftsprüfer und den Verantwortlichen der Stadt war gut und vertrauensvoll. Ein Lob, das ich gerne weitergebe.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. 

aktualisiert von Michael Biermann, 23.10.2023, 14:23 Uhr