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31.03.2021, 16:27 Uhr

CDU setzt sich für Ausweitung von Gewerbeflächen und Wohnbauland ein

Regionalplan im Stadtrat verabschiedet

Auf der Agenda der Ratssitzung am 26. März stand das Thema „Neuaufstellung des Regionalplans OWL für den Regierungsbezirk Detmold“. Die Entscheidung des Rates war wichtig. Der Regionalplan hat eine Wirkdauer bis 2040. Das sind 16 Jahre ab dem Zeitpunkt des voraussichtlichen Erlasses im Jahr 2024. Der Rat stellte also die Weichen für die Zukunft und zwar weit über die laufende Wahlperiode hinaus.

Die CDU hat sich sehr intensiv mit dem Entwurf der Verwaltung beschäftigt. Ihr sind dabei folgende Punkte wichtig gewesen: Schaffung neuer Gewerbeflächen und Schaffung von Bauland für Familien.

Lage -

Das CDU-Wahlprogramm zur Kommunalwahl 2020 sagt dazu:

·         Die Ausweisung neuer Gewerbegebiete Richtung der Autobahnen ist dringend geboten. Das sorgt in Lage für neue Arbeitsplätze und steigende Gewerbesteuereinnahmen.“

·         „Wir fordern die Erschließung neuer Gewerbe- und Industrieflächen in Kachtenhausen an der B 66; mit einer guten Anbindung an die Autobahnen 2 und 33 ist das ein attraktiver Standort.“

·         „Ziel ist es, für Bauwillige Familien und Personen zu angemessenen Preisen Bauland zu schaffen.“

·         „Die Erkundung und Planung von Potenzialflächen an einseitig bebauten Straßenzügen sind voranzutreiben.“

·         „Der Lückenbebauung wird der Vorrang gegeben vor der Ausweisung großer neuer Baugebiete.“

Oberste Maxime war für die CDU in den Beratungen, für die Stadt Lage das Beste herauszuholen. Das ist gelungen!

Grundsätzlich begrüßt die CDU die Weiterentwicklung des Regionalplanes. Die Verwaltung hat die Wünsche und Anregungen aus der Politik und Bürgerschaft in Bezug auf das Stadtentwicklungskonzept umgesetzt.

Gleichwohl hat in den letzten Jahren eine erhebliche Diskussion um den Flächenverbrauch stattgefunden. Land ist endlich. Daher erfordert die Entwicklung von Gewerbe- und Baulandflächen Augenmaß.

Die Bezirksregierung wird der Stadt Lage genügend Flächen zur Entwicklung im neuen Regionalplan genehmigen. Die angedachten 28 Hektar Gewerbe- und Industriesiedlungsbereiche (GIB) sind notwendig, damit Lage als attraktiver Gewerbestandort erhalten bleibt.

Gleichzeitig ist es wichtig, dass Allgemeine Siedlungsbereiche (Flächen für Wohnen, wohnverträgliches Gewerbe, Wohnfolgeeinrichtungen, kurz: ASB) entwickelt werden, damit zuzugswillige Bürgerinnen und Bürger auch einen finanzierbaren Bauplatz für ihr Eigenheim finden und häuslich werden.

Zu einzelnen Punkten hat die CDU zusammen mit ihren Koalitionspartnern Bündnis 90/Die Grünen und FDP Änderungsanträge eingebracht und erfolgreich durchgesetzt.

GIB Ehrentrup, Bereich Firma Möller:

Dieser Bereich beherbergt ein erfolgreiches Unternehmen. Wichtig ist der CDU, dass die Firma eine Erweiterungsmöglichkeit bekommt. Das ist mit dem Änderungsantrag möglich.

Die Bereiche 11. Wissentruper Feld und 12. In der Steinkuhle wurden vom Rat nicht mit in die Planung des Regionalplanes einbezogen (s. BV-089/2021, Folie 7). Die Besiedlung beider Bereiche würde zu einem Zusammenwachsen des Dorfes Wissentrup mit dem Lagenser Innenstadtgebiet führen. Das sollte vermieden werden. Beide Bereiche sind schützenswerte Natur- und Landschaftsteile von hoher Wertigkeit, die der Erholung dienen und nicht verbaut werden sollten.  

GIB Sülterheide:

Die Flächen 46. Sülterheide West und 43. Sülterheide Süd (s. Folie 10 BV-089/2021) sollen nur teilweise als GIB in die Stellungnahme der Stadt Lage aufgenommen werden. Es soll nur ein GIB von etwa 10 ha parallel zur B66 in die Planung aufgenommen werden. Begründet wird dies zum einen mit der Nichtverfügbarkeit der weiteren Flächen, da der Eigentümer unmissverständlich erläuterte, dass er die Flächen zur landwirtschaftlichen Nutzung benötige.

Weiterhin ist die Golfanlage Gut Ottenhausen ein Aushängeschild der Stadt Lage als Stadt des Sports. Eine heranrückende Gewerbefläche würde die Attraktivität der Golfanlage erheblich schmälern.

Als problematisch sieht die CDU weiterhin an, dass der Verkehr der zu und aus dem Gewerbegebiet Sülterheide kommt, immer noch durch den Innenstadtbereich läuft.

GIB Elisabethstraße:

Diesen Bereich hat der Bau- und Planungsausschuss als Gewerbefläche ausgewiesen. Das sollte auch beibehalten werden. Die dort angesiedelten Gewerbetreibenden will die CDU schützen; sie dürfen in ihrer Existenz nicht gefährdet werden.

GIB Kachtenhausen:


Dies ist der von der CDU favorisierte GI-Bereich. Dieser Bereich ist teilweise durch die Bebauung schon vorbelastet. Daher bieten sich diese Flächen sehr gut an. Auch spricht die Lage für diese Gebiete: eine gute verkehrliche Anbindung, diese ist mit der B66 vorhanden.

Kein ASB südlich der Lemgoer Straße (Folie 15, Hofbrede Süd):

Diese Fläche soll kein ASB werden. Die heranwachsende Fläche grenzt an das Gewerbegebiet „Industriestraße“. Es soll ein möglicherweise entstehender Konflikt zwischen dem Gewerbe und der nahen Wohnbebauung vermieden werden. Auch ist durch den ASB nördlich der Lemgoer Straße bereits eine größere Potenzialfläche im Regionalplan enthalten. Diese Fläche ist für eine nachhaltige städtische Entwicklung hervorragend geeignet.

Keine Ausweisung des ASB Staudinger Straße in Billinghausen (Folie 18):

Diese Flächen sollen kein ASB werden. Eine Ausweisung würde die dörfliche Struktur erheblich beeinträchtigen. Es wäre ein gewaltiger Lückenschluss innerhalb der bereits zusammengewachsenen Dörfer Müssen und Billinghausen.

Im Regionalplan gibt es im Bereich Müssen und Billinghausen ausreichend Flächen, die für Wohnbebauung geeignet und im Regionalplan enthalten sind. So z.B. der Bereich zwischen Graben-, Nietzsche- und Landwehrstraße in Müssen oder ein Streifen im nördlichen Bereich des Neudörnwegs.

Zusatzinformationen
aktualisiert von Michael Biermann, 31.03.2021, 16:34 Uhr