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Neuigkeiten
26.06.2022, 17:33 Uhr | Michael Biermann
Schülersprecher*innen sollen im Schulausschuss vertreten sein
CDU, Grüne und FDP wollen Mitspracherecht stärken
Um das Mitbestimmungsrecht von Schüler*innen zu stärken, beantragen die Koalitionäre im Rat der Stadt Lage, dass Vertreter*innen der weiterführenden Schulen sowie Elternvertreter*innen der Grundschulen zukünftig als sachkundiger Einwohner*innen im Schulausschuss vertreten sind. 
Das Gymnasium in Lage ist eine der weiterbildenden Schulen, die von dem Antrag profitieren.
Lage -

Der Beschlussvorschlag lautet konkret:

„Jeweils eine Schülersprecherin bzw. ein Schülersprecher aus dem Kreis der weiterführenden Lagenser Schulen in Trägerschaft der Stadt Lage (Gymnasium, Realschule, Sekundarschule, Albert-Schweitzer-Schule) erhält eine beratende Funktion im Schulausschuss. Diese Funktion soll von einem der vier Schülersprecherlnnen stellvertretend für alle vier weiterführenden Lagenser Schulen übernommen werden. Sie kann auch von einer vorher benannten Stellvertreterin oder einem vorher benannten Stellvertreter wahrgenommen werden. Gleichzeitig haben sie Zugang zu allen Unterlagen, die auch den regulren Ausschussmitgliedern zugänglich sind. Sie haben das Recht, sich zu allen Tagesordnungspunkten zu äußern.

Ebenso erhält ein/e Vertreterln der Schulpflegschaftsvorsitzenden jeweils für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Lage sowie aus dem Kreis der weiterführenden Schulen eine beratende Funktion mit den oben beschriebenen Rechten.“

Zur Begründung heißt es:

Im Schulausschuss sind derzeit neben den Vertretern der Politik lediglich zwei Schulleiter als
beratende Mitglieder vertreten. Die Schülerinnen und Schüler und auch die Schulpflegschaftsvorsitzenden haben keine Möglichkeit, sich am politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess der Stadt aktiv zu beteiligen. Es ist daher sinnvoll, diesen Vertreterkreis der weiterührenden Schulen die Möglichkeit zu geben, in beratender Funktion an den Sitzungen des Schulausschusses teilzunehmen. So können die Belange der Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigten unmittelbar gehört und gegebenenfalls berücksichtigt werden.“

Der Antrag bedeutet eine Stärkung der Mitbestimmungsmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern an den schulpolitischen Entscheidungen der Stadt Lage. Die Meinung derjenigen, über die letztendlich im Schulausschuss beraten und entschieden wird, ist für uns wichtig und wertvoll.“, sagen die Fraktionsvorsitzenden der Koalition Michael Biermann (CDU), Frank Drexhage (Grüne) und Martina Hannen (FDP). Sie verbinden mit dem Antrag auch die Hoffnung, dass sich die Schüler- und Elternvertretungen stärker als bisher vernetzen und austauschen werden; schließlich müssen sie sich im Vorfeld auf die in den Schulausschuss zu entsendenden Personen einigen.

Hintergrund zu sachkundige Einwohner*innen:

Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner werden vom Rat nach § 58 Absatz 4 GO NRW gewählt. Sie sind berechtigt, an den Ausschusssitzungen beratend teilzunehmen, stimmberechtigt sind sie jedoch nicht. Zur sachkundigen Einwohnerin beziehungsweise zum sachkundigen Einwohner können volljährige Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde gewählt werden.

aktualisiert von Michael Biermann, 26.06.2022, 17:36 Uhr